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Wasserschaden: Mietwohnung unter Wasser – Das ist zu tun


 
 
 

Ein Wasserschaden in der Wohnung ist meist eine unangenehme und teure Angelegenheit. Oft ist schnelles Handeln gefragt, um den Schaden zu begrenzen und die Folgen für die Wohnungseinrichtung möglichst gering zu halten.

In diesem Artikel werden Sie lernen, wie Sie bei einem Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung vorgehen sollten.

 
 

Problem erkennen und Ursprung lokalisieren

Ein Wasserschaden ist meistens sehr schnell zu erkennen. Die häufigsten Anzeichen für einen Wasserschaden sind nasse Wände, eine verfärbte Wandfarbe oder Tapete, ein unangenehmer Geruch sowie Schimmelbildung. Wichtig ist es nun, den Ursprung des Wasserschadens so schnell wie möglich zu finden und zu beheben.

Oft ist die Überlastung der Abwasserrohre die Ursache für das Austreten von Wasser aus der Badewanne oder bei Starkregen durch Überschwemmungen. Auch ein undichter Wasserhahn oder Austritt von Leitungswasser aus Rohren können solche Wasserschäden verursachen.

Weitere Ursachen für einen Wasserschaden in Innenräumen können die folgenden sein: übergelaufene Badewanne, Überschwemmungen durch Starkregen oder ein Wasserschaden in der Wohnung über Ihnen.

In all diesen Fällen ist es sehr wichtig, schnell zu handeln und das Wasser so schnell wie möglich abzupumpen bzw. den Schaden mit Absorptionsmitteln zu behandeln, bevor dieses weitere Schäden verursacht.

 
 

Sofortige Schadensbegrenzung durch Mieter

Als Mieter sind Sie für den Zustand der Räume und des Grundstücks verantwortlich, das Sie gemietet haben. Dies gilt auch für Beschädigungen, die während Ihrer Mietzeit entstehen. Falls Sie einen Schaden verursachen sollten, ist es wichtig diesen umgehend zu beheben oder aber Ihren Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, sodass dieser den Schaden selbst begutachten und gegebenenfalls reparieren lassen kann.

Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, ist es wichtig, sofort Maßnahmen zu ergreifen. Zunächst sollten Sie den Wasserhahn schließen und den Strom abdrehen. Danach sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, um den genauen Schaden festzustellen. Anschließend können Sie einen Antrag auf Schadensersatz stellen.

 

 
 

Schadenmeldung beim Vermieter

Nachdem Sie den Schaden gemeldet haben, wird der Vermieter oder die Verwaltung das Problem untersuchen und beurteilen, ob es sich um einen kleineren oder größeren Schaden handelt.

Wenn es sich um einen kleineren Schaden handelt, wird der Vermieter oder die Verwaltung in der Regel versuchen, den Schaden so schnell wie möglich selbst zu beheben. Wenn es sich jedoch um einen größeren Schaden handelt, wird der Vermieter oder die Verwaltung in der Regel einen Fachmann hinzuziehen, um den Schaden zu beheben.

 
 

Schadenmeldung an die Versicherung - Diese Schäden werden übernommen

Bei einem Wasserschaden ist es zuerst ratsam, die Ursache des Schadens so gut wie möglich festzustellen und diese abzustellen. Dies kann bei einem Rohrbruch der Fall sein, aber auch bei anderen Ursachen, wie etwa eindringendem Regenwasser.

Anschließend sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und eine Schadenmeldung aufgeben. Die meisten Versicherungen verlangen allerdings, dass Sie zunächst versuchen, den entstandenen Schaden selbst zu beseitigen oder zumindest abzuschwächen und alle Schäden zu dokumentieren.

Das heißt also, dass Sie vor allem darauf achten sollten, weitere Folgeschäden zu vermeiden. In manchen Fällen kann es jedoch ratsam sein, den Schaden gar nicht erst zu beseitigen und stattdessen direkt die Versicherung hinzuzuziehen.

Die Hausratversicherung übernimmt in der Regel Schäden, die durch ein bestimmungswidrig austretendes Wasser verursacht werden. Dazu zählen zum Beispiel Leitungswasserschäden.

 
 

Abwicklung mit dem Sachverständigen

Der Sachverständige wird sich in der Regel zunächst die Schadensstelle ansehen und einen ersten Eindruck verschaffen. Im Anschluss daran wird er Ihnen seine vorläufige Einschätzung des Schadens übermitteln und mit Ihnen gemeinsam den weiteren Ablauf besprechen.

In der Regel wird der Sachverständige nun den genauen Umfang des Schadens eruieren und ein Gutachten erstellen, welches im Anschluss von beiden Seiten unterzeichnet wird.

Sollten sich im Laufe der Bearbeitung des Schadens neue Erkenntnisse ergeben, so ist es selbstverständlich jederzeit möglich, diese dem Sachverständigen mitzuteilen, damit dieser sein Gutachten über die entstandenen Kosten und Schäden entsprechend anpassen kann.

 
 

Wohnungseinrichtung reparieren oder ersetzen

Sobald ein Wasserschaden am Gebäude entstanden ist, muss zunächst festgestellt werden, ob er von der Versicherung übernommen wird oder nicht. Wenn dies der Fall ist, kann der Eigentümer des Gebäudes einen Antrag bei der Versicherung stellen und erhält in der Regel eine Entschädigung für den Schaden. Allerdings muss in den meisten Fällen mit einer Selbstbeteiligung gerechnet werden. Dies bedeutet, dass der Eigentümer des Gebäudes auch selbst einen Teil des Schadens tragen muss.

Sollte der Schaden am Gebäude jedoch nicht von der Versicherung übernommen wird, muss der Eigentümer des Gebäudes selbst für den Schaden aufkommen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, den Schaden selbst zu reparieren oder zu ersetzen. Dies ist jedoch nur dann ratsam, wenn man sich sicher ist, dass Sie den Schaden selbst reparieren können und dass Sie dadurch keine weiteren Kosten für die Reparatur verursachen.

 
 

Die möglichen Folgen eines Wasserschadens

Im schlimmsten Fall kann ein Wasserschaden zu großen Schäden an Wänden und Boden führen. Aber auch wenn es nur zu einem geringeren Schaden kommt, ist es wichtig, dass Sie schnell handeln. Denn je länger das austretende Wasser unbehandelt bleibt, desto größer ist die Gefahr, dass sich in den betroffenen Bereichen Schimmel bildet.

Der Schimmel kann nicht nur die Wände beschädigen, sondern auch gesundheitsschädlich sein. Vor allem für Menschen mit Allergien oder Atemwegserkrankungen kann Schimmel zu anderen gesundheitlichen Problemen führen. Um den Schimmelbefall in den Griff zu bekommen, sollte man zunächst die Ursachen finden und beseitigen. Dann kann man mit der Bekämpfung des Schimmels beginnen.

Um zu verhindern, dass Schimmel entsteht und um Wasserschäden möglichst früh zu lokalisieren, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Wände und Böden auf Feuchtigkeit. Wenn Sie feststellen, dass Leitungswasser austritt, sollten Sie umgehend handeln.
  • Dichtungen an Fenstern und Türen sollten intakt sein und regelmäßig überprüft werden. Undichte Stellen müssen umgehend repariert werden.

Insofern sollten Sie bei Verdacht auf einen Wasserschaden sofort handeln und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

 
 

Vorbeugung von gelbem Schimmel

Schimmelpilze kommen überall in der Natur vor. Sie übertragen sich über die Luft und sind sowohl auf Böden als auch an Wänden zu finden. Schimmel ist ein natürlicher Bestandteil des Umweltzyklus und wächst daher nur so lange ein geeigneter Nährboden vorhanden ist.

In der Regel sind Schimmelpilze unsichtbar und unbedenklich. Allerdings können gelber Schimmel und andere Schimmelarten schädlich sein und sollten daher entfernt werden.

Gelben Schimmel erkennen Sie an einer rauen Oberflächenbild mit gelben oder braunen Flecken. Oftmals finden Sie gelben Schimmel in Nassräumen wie Badezimmern oder Küchen, da hier die Feuchtigkeit ideal für das Wachstum ist. Diese Schimmelart entwickelt sich meist auf abgestorbenem Material und Oberflächen wie Tapeten, Möbelstoffe, Dämmmaterialien oder Papierprodukte.

Um gelben Schimmel in Ihrer Wohnung zu vermeiden, sollten Sie daher regelmäßig lüften und bei Bedarf auch heizen, damit die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch wird und Schimmel keine Chance hat sich zu bilden. Zudem lohnt es sich, Ihre Wohnung regelmäßig auf Feuchtigkeits- und Wasserschäden zu überprüfen.

 

 
 

Wasserschaden Mietwohnung FAQ:

Wer zahlt den Wasserschaden in der Mietwohnung?

Je nachdem, welche Partei schuld an dem Wasserschaden ist, übernimmt die Hausratsversicherung des Mieters oder die Wohngebäudeversicherung des Vermieters die Kosten.

Was steht Mieter bei Wasserschaden zu?

Sollte ein Wasserschaden, der durch das Verschulden des Vermieters entstanden ist, Ihre Wohnqualität gemindert werden, haben Sie in den meisten Fällen Ansprüchen auf Schadensersatz und Mietminderungen.

Was muss der Vermieter bei Wasserschaden tun?

Liegt die Schuld für den Wasserschaden beim Vermieter, ist dieser dazu angehalten diesen so schnell wie möglich zu beheben. Sollte das nicht erfolgen, kann der Mieter Anspruch auf eine Mietminderung geltend machen.

Wie schnell muss Vermieter Wasserschaden beheben?

Normale Schäden und Mängel sollten in einem angemessenen Zeitraum von 14 Tagen behoben werden. Durch verschiedene Umstände kann allerdings auch eine längere Frist gültig sein.

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